Ab wann ist eine Bildungsprämie/Prämiengutschein möglich!
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen,
die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten
die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder
die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen
die über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000,– € (als gemeinsam Veranlagte 40.000,– €) verfügen
deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und aufstockende Leistungen bezogen werden
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500,- €. Der Prämiengutschein kann also bis zu 500,– € wert sein. Eine Nutzung für mehrere Kurse ist möglich.
Die berufliche Ausbildung zum Gesundheitscoach wird staatlich gefördert und ist im Europäischen Sozialfond ESF registriert. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter dem Link: Weiterbildungsinteressierte
Beratungsstellen hier: Beratungsstelle suchen
Hast Du weitere Fragen in Bezug zu Gesundheitscoach und der Bildungsprämie?
Dann ruf mich einfach an: Tel. 06431-7780606.
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2020 von Peter Klein.