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Darf sich ein Geistheiler, Heiler nennen?

Geistiges Heilen bzw. spirituelles Heilen ist seit dem 2. März 2004 erlaubt.
So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03)

Hier der Gesetzestext im Wortlaut:

WER DIE SELBSTHEILUNGSKRÄFTE DES PATIENTEN DURCH HANDAUFLEGEN AKTIVIERT UND DABEI KEINE DIAGNOSEN STELLT, BENÖTIGT KEINE HEILPARKTIKERERLAUBNIS:

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis sei jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. Dieser Hinweis könne entweder als Merkblatt dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.

In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:
..."Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht."
Und... "Hingegen dürften ganz andersartige, ergänzende Vorgehensweisen, wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet, wohl kaum den Eindruck erwecken, es handele sich um Ersatz für medizinische Betreuung."...

..."Forderung an den Beschwerdeführer, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, ist unangemessen, weil eine solche Prüfung mit der Tätigkeit, die der Beschwerdeführer (der Heiler) auszuüben beabsichtigt, kaum noch in einem erkennbaren Zusammenhang steht. Die in der Heilpraktikerprüfung geforderten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie Diagnostik und Therapie kann er sämtlich bei seiner Arbeit nicht verwerten."

PS: Die Verfassungsbeschwerde betraf den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz in einem Fall des sogenannten "Geistigen Heilens" und betraf die Klage eines Heilers, dem das Ausüben seines Berufes ohne Heilpraktikererlaubnis untersagt worden war.

Unterstützt worden war der Kläger durch viele Mitglieder und Mitgliedsverbände des Dachverbandes Geistiges Heilen e. V., der sich seit seiner Gründung dafür einsetzt, geistiges Heilen als gleichberechtigt neben der Arbeit von Ärzten und Heilpraktikern anzuerkennen.

www.dgh-ev.de

Zuletzt aktualisiert am 31.08.2017 von Peter Klein.

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